Medizinalcannabis ist seit 2017 in Deutschland als Therapieoption zugelassen – und Berlin verfügt über eine vergleichsweise gut ausgebaute medizinische Infrastruktur, in der das Thema in unterschiedlichen Fachrichtungen aufgegriffen wird. Diese Seite gibt einen Überblick darüber, welche Ärztinnen und Ärzte Medizinalcannabis verschreiben dürfen, welche Anlaufstellen es in Berlin gibt und was Patientinnen und Patienten vor einem Erstgespräch wissen sollten.
Ein persönliches Gespräch mit einer approbierten Ärztin oder einem approbierten Arzt ist in jedem Fall der notwendige erste Schritt – diese Seite ersetzt keine medizinische Beratung.

Grundsätzlich sind alle approbierten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland zur Verschreibung von medizinischem Cannabis berechtigt – unabhängig von ihrer Fachrichtung. Diese Möglichkeit besteht seit 2017. Mit Inkrafttreten des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) am 1. April 2024 gilt medizinisches Cannabis nicht mehr als Betäubungsmittel, sondern als verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Für die Verschreibung ist seitdem kein spezielles Betäubungsmittelrezept mehr erforderlich – ein reguläres Kassenrezept für gesetzlich Versicherte bzw. ein Privatrezept genügt. Voraussetzung bleibt in jedem Fall eine individuelle medizinische Beurteilung durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt.
In der Praxis sind es häufig Fachärztinnen und Fachärzte aus den Bereichen Schmerzmedizin, Schmerztherapie, Neurologie, Psychiatrie, Palliativmedizin, Naturheilkunde sowie der Allgemeinmedizin, die Erfahrungen mit der Cannabis-Therapie mitbringen und diese im Behandlungsgespräch thematisieren. Auch einzelne Schmerzzentren und Kliniken in Berlin bieten entsprechende Beratungen an.
Medizinalcannabis ist kein Allheilmittel und nicht für jeden Patienten geeignet. Eine Verschreibung kommt grundsätzlich dann in Betracht, wenn eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt, andere Therapien nicht ausreichend gewirkt haben oder nicht angewendet werden können.
Die Entscheidung trifft ausschließlich die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt auf Grundlage einer individuellen medizinischen Beurteilung.
Die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist nicht automatisch gegeben. Patientinnen und Patienten müssen in der Regel einen Antrag stellen, der von der Krankenkasse geprüft wird. Grundlage ist § 31 Abs. 6 SGB V. Eine Ablehnung kann widersprüchlich behandelt werden; in manchen Fällen werden Gutachten durch den Medizinischen Dienst (MD) angefordert.
Privatversicherte und Selbstzahlerinnen und Selbstzahler unterliegen anderen Regelungen – hier empfiehlt sich eine direkte Rückfrage bei der jeweiligen Versicherung sowie eine Beratung durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt.
Medizinalcannabis ist eine von mehreren möglichen Therapieoptionen im Rahmen der modernen Medizin. Vor einer Entscheidung für oder gegen eine Cannabistherapie sollte gemeinsam mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt geprüft werden, welche Behandlung im individuellen Fall am sinnvollsten ist. Etablierte Therapien, Kombinationspräparate und nicht-medikamentöse Ansätze stehen gleichberechtigt zur Diskussion und sind in aller Regel die erste Wahl.
Du hast schon ein Rezept? Hier findest du unsere Übersicht von Cannabis-Apotheken in Berlin.
In Berlin existieren verschiedene Selbsthilfenetzwerke und zivilgesellschaftliche Organisationen, die Informationen rund um das Thema Medizinalcannabis und die rechtliche Lage nach der Legalisierung bereitstellen. Der Deutsche Hanf Verband (DHV) ist eine der bekanntesten Anlaufstellen auf Bundesebene mit Berliner Präsenz. Darüber hinaus bieten einzelne Beratungsstellen im Gesundheitsbereich orientierendes Informationsmaterial an. Diese Angebote ersetzen jedoch keine medizinische Beratung und keine ärztliche Diagnose.
Eine Übersicht über Ärztinnen und Ärzte, die Cannabis-Therapien anbieten, finden Sie weiter oben auf dieser Seite. Weitere mögliche Anlaufstellen sind die kassenärztlichen Vereinigungen der einzelnen Bundesländer oder direkt ihre Krankenkasse. Für das Berliner Umland – etwa Brandenburg – gelten dieselben rechtlichen Grundlagen; auch dort sind entsprechende Praxen zu finden, wenngleich die Dichte geringer ist als in der Hauptstadt.
Je nach Erkrankung und individuellem Befund stehen zahlreiche alternative oder ergänzende Therapieoptionen zur Verfügung. Dazu gehören etablierte pharmakologische Behandlungen, physiotherapeutische Maßnahmen, psychotherapeutische Angebote sowie Ansätze aus der Naturheilkunde und Schmerzmedizin. Berlin verfügt über eine differenzierte medizinische Versorgungslandschaft mit spezialisierten Schmerzzentren, Kliniken und interdisziplinären Behandlungszentren, in denen verschiedene Therapieformen kombiniert werden können. Welche Option im Einzelfall sinnvoll ist, lässt sich nur im persönlichen Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt beurteilen.
Ein Erstgespräch dient in erster Linie der medizinischen Anamnese. Die Ärztin oder der Arzt erfasst die Krankengeschichte, bisherige Behandlungen und deren Verlauf sowie aktuelle Beschwerden. Auf dieser Grundlage wird beurteilt, ob eine Cannabistherapie im individuellen Fall eine medizinisch sinnvolle Option darstellt. Viele Berliner Praxen bieten das Erstgespräch auch als Videosprechstunde oder im Rahmen der Telemedizin an – ob dies im Einzelfall möglich ist, hängt von der jeweiligen Praxis und der medizinischen Ausgangssituation ab. Termine sollten frühzeitig vereinbart werden, da Wartezeiten in spezialisierten Praxen variieren können.