Cannabis Apotheken Berlin – Informationen zur Abgabe von medizinischem Cannabis
Medizinisches Cannabis wird in Deutschland ausschließlich über zugelassene Apotheken auf Grundlage einer ärztlichen Verschreibung ausgegeben. Diese Seite gibt einen Überblick über die Versorgungssituation in Berlin – für Menschen, die bereits in ärztlicher Behandlung sind, oder die sich im Vorfeld eines Arztgesprächs informieren möchten. Sie ersetzt keine medizinische Beratung und stellt keinen Kaufaufruf dar.
Vor der Suche nach einer geeigneten Apotheke steht in jedem Fall das persönliche Gespräch mit einer approbierten Ärztin oder einem approbierten Arzt.

Berlin verfügt über eine Reihe von Apotheken, die medizinisches Cannabis auf Basis eines gültigen Rezepts ausgeben. Einige dieser Apotheken bieten darüber hinaus einen Versandservice an. Die folgende Liste gibt einen Überblick über bekannte Anlaufstellen – ohne Anspruch auf Vollständigkeit.Hinweis: Diese Liste wird regelmäßig geprüft und aktualisiert. Für verbindliche Auskünfte zu Verfügbarkeit und Abläufen wenden Sie sich direkt an die jeweilige Apotheke.
Medizinisches Cannabis aus der Apotheke
Medizinisches Cannabis aus der Apotheke:
Rechtlicher Rahmen: Cannabis auf Rezept – aktuelle Gesetzeslage
Seit dem Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften von 2017 können Patientinnen und Patienten Cannabisarzneimittel auf ärztliche Verschreibung in Apotheken erhalten. Mit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) am 1. April 2024 wurde der Umgang mit medizinischem Cannabis im Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) neu geregelt. Zugleich wurde Cannabis zu medizinischen Zwecken aus den Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) herausgenommen und ist somit kein Betäubungsmittel im Sinne des BtMG mehr. Seit 2024 reicht für die Verschreibung ein reguläres ärztliches Rezept – also ein Muster-16-Kassenrezept für gesetzlich Versicherte oder ein Privatrezept für Privatversicherte. Die strengen Vorschriften für das frühere BtM-Rezept entfallen.
Welche Präparate gibt es – Cannabisblüten, Extrakte und Fertigarzneimittel
In deutschen Apotheken sind grundsätzlich drei Kategorien von Cannabisprodukten erhältlich, sofern eine entsprechende ärztliche Verschreibung vorliegt:
- Cannabisblüten: Getrocknete Pflanzenteile unterschiedlicher Cannabissorten, die in der Regel inhalativ oder als Tee angewendet werden. Die Auswahl der Sorte erfolgt auf ärztliche Empfehlung.
- Extrakte: Konzentrierte Zubereitungen auf Cannabisbasis, die in der Regel oral eingenommen werden. Sie enthalten definierte Mengen an Cannabinoiden wie THC oder CBD.
- Fertigarzneimittel: standardisierte, zugelassene Medikamente auf Cannabisbasis, darunter Präparate auf Basis von Dronabinol oder anderen definierten Cannabinoiden. Diese unterliegen denselben Zulassungsstandards wie andere verschreibungspflichtige Medikamente.
Welche Präparate im Einzelfall infrage kommen, entscheidet ausschließlich die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.
Rezepteinlösung: Was wird in der Apotheke benötigt?
Für die Abgabe von medizinischem Cannabis in einer Berliner Apotheke ist zwingend eine gültige ärztliche Verschreibung erforderlich. Seit dem 1. April 2024 erfolgt die Verordnung nicht mehr auf einem Betäubungsmittelrezept, sondern auf dem regulären Kassenrezept oder als E-Rezept. Das E-Rezept kann direkt über die elektronische Gesundheitskarte in der Apotheke ausgelesen oder digital übermittelt werden. Privatversicherte erhalten ein entsprechendes Privatrezept. Für gesetzlich Versicherte ist das Kassenrezept 28 Tage gültig, ein Privatrezept in der Regel bis zu drei Monate, je nach Ausstellungsdatum und Apotheke. Ohne gültige Verordnung ist eine Abgabe in keiner deutschen Apotheke möglich.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist nicht automatisch gegeben. Grundlage ist § 31 Abs. 6 SGB V; ein entsprechender Antrag muss gestellt und von der Krankenkasse genehmigt werden. Bei Ablehnung besteht die Möglichkeit eines Widerspruchs. Privatversicherte und Selbstzahlerinnen und Selbstzahler sollten sich direkt bei ihrer Versicherung sowie bei ihrer behandelnden Ärztin oder ihrem behandelnden Arzt informieren. Die Apotheke selbst kann in der Regel keine Auskunft zur Genehmigungslage der individuellen Krankenkasse geben.
Du suchst nach einem persönlichen Arztgespräch? Hier findest du unsere Übersicht von Cannabis-Ärzten in Berlin.
Cannabis Apotheken in Berlin | FAQ
Apotheken unterscheiden sich unter anderem in Standort, Verfügbarkeit der verordneten Produkte und Versorgungsoptionen wie Lieferung oder Selbstabholung. GETKONG unterstützt dich beim Finden einer passenden Cannabis-Apotheke in deiner Nähe auf zwei Wegen: Du kannst dir verfügbare Apotheken in einer Übersicht ansehen oder dir bei einer direkten Behandlungsanfrage und dem damit verbundenen Online-Rezept automatisch eine passende Apotheke anzeigen lassen. So findest du ganz einfach eine Cannabis-Apotheke, ohne selbst recherchieren oder vergleichen zu müssen.
Wie schnell es geht, hängt von deiner individuellen Anfrage ab. Bei GETKONG kannst du innerhalb von zwei Minuten den medizinischen Online-Fragebogen ausfüllen. Deine Angaben werden anschließend ärztlich geprüft. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Online-Rezept zeitnah ausgestellt und direkt an eine Apotheke übermittelt werden. oder du erhältst es persönlich als E-Rezept. Das passiert in den meisten Fällen innerhalb von 15 Minuten.
Ja. Medizinisches Cannabis kann sich je nach Apotheke, Hersteller und Produkt in Eigenschaften wie Sorte oder Zusammensetzung unterscheiden. Alle abgegebenen Produkte erfüllen jedoch die gesetzlichen Anforderungen für Arzneimittel. Welche Produkte verfügbar sind, hängt vom Bestand der jeweiligen Apotheke ab.
Ja. Medizinisches Cannabis ist in Deutschland verschreibungspflichtig. Ohne ein gültiges Rezept kannst du es nicht in der Apotheke kaufen. Über GETKONG erhältst du ganz einfach ein Online-Rezept von approbierten Ärzten, welches anschließend in einer passenden Apotheke eingelöst werden kann.
Ja. Ein gültiges Rezept, das von einer approbierten Ärztin oder einem approbierten Arzt in Deutschland ausgestellt wurde, kann grundsätzlich in jeder deutschen Apotheke eingelöst werden – unabhängig davon, in welchem Bundesland die Rezeptausstellung erfolgte. Patientinnen und Patienten, die etwa telemedizinisch behandelt werden oder ihren behandelnden Arzt außerhalb Berlins haben, können ihr Rezept damit ohne Einschränkung in einer Berliner Apotheke ihrer Wahl vorlegen. Voraussetzung bleibt in jedem Fall das gültige Originalrezept.
Medizinisches Cannabis sollte kühl, trocken und lichtgeschützt aufbewahrt werden – idealerweise in einem verschlossenen Behälter, außerhalb der Reichweite von Kindern. Detaillierte Hinweise zur sachgerechten Aufbewahrung erteilen die Apothekerin oder der Apotheker bei der Abgabe sowie die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. Verfallsdaten und Lagerhinweise auf der Verpackung sind zwingend zu beachten.
Einige Berliner Apotheken bieten einen Versandservice für medizinisches Cannabis an. Auch in diesem Fall ist ein gültiges Rezept zwingend erforderlich – das Rezept muss an die Apotheke übermittelt werden, bevor eine Bestellung bearbeitet werden kann. Der Versand erfolgt in der Regel über einen zertifizierten Logistikdienstleister wie DHL. Ob und unter welchen Bedingungen ein Versand im Einzelfall möglich ist, sollte direkt mit der jeweiligen Apotheke geklärt werden.